Supplicationis Auseinandersetzung um entzogenes Mandat
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0044
290/14
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
05.09.1754-09.10.1754
Kläger: (2) Dr. Christoph Erich Hertzberg, Anwalt und Prokurator am Tribunal
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Emanuel Christoph von Essen (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat aus der Vollmacht des Demminer Rates für Dr. Quistorp erfahren, daß die Stadt sich im Fall 0041 einen anderen Anwalt gewählt hat. Er bittet um Information, aus welchen Gründen dies geschehen sei und erreicht am 06.09. ein Mandat an die Bekl. ihre Erklärung binnen 3 Wochen abzugeben. Am 01.10. erklären die Bekl., sie hätten ihrem Syndikus die Advokatur in diesem Fall entzogen und mangels Akten nicht gewußt, wer den Fall in Wismar vertrete, bitten den Kl. aber, den Fall an Quistorp abzugeben. Das Tribunal fordert den Kl. am 04.10. zur Erwiderung auf, der am 07.10. um Bezahlung seines Honorars bittet und den Fall abgibt. Das Tribunal weist die Bekl. am 09.10.1754 entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Emanuel Christoph von Essen (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat aus der Vollmacht des Demminer Rates für Dr. Quistorp erfahren, daß die Stadt sich im Fall 0041 einen anderen Anwalt gewählt hat. Er bittet um Information, aus welchen Gründen dies geschehen sei und erreicht am 06.09. ein Mandat an die Bekl. ihre Erklärung binnen 3 Wochen abzugeben. Am 01.10. erklären die Bekl., sie hätten ihrem Syndikus die Advokatur in diesem Fall entzogen und mangels Akten nicht gewußt, wer den Fall in Wismar vertrete, bitten den Kl. aber, den Fall an Quistorp abzugeben. Das Tribunal fordert den Kl. am 04.10. zur Erwiderung auf, der am 07.10. um Bezahlung seines Honorars bittet und den Fall abgibt. Das Tribunal weist die Bekl. am 09.10.1754 entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ