Herbord, Sohn des Volkmar Grebe (Comitis), und seine Ehefrau Hilla, Bürger zu Fritzlar, überweisen dem Kloster Haina für Hermann vorme Thore statt...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 26, 704
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1320 September 21
Ausf., lat., Perg., wegen Moders aufgezogen. - Urspr. abh. Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: A. d. 1320, in die beati Mathei apostoli.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herbord, Sohn des Volkmar Grebe (Comitis), und seine Ehefrau Hilla, Bürger zu Fritzlar, überweisen dem Kloster Haina für Hermann vorme Thore statt 4 Maltern Korn und Hafer Zinsen von 3 Pfund und 10 Schilling aus nachfolgenden Häusern und Gärten: 38 Schilling von dem von Hermann Gotze und Heinrich Sydenswanz bewohnten Haus, 9 Schilling und 2 Hühner vom Garten des Rinman, 8 Schilling 2 Hühner vom Garten Gumperts von Hohenfels (Hohinvels), 3 Schilling 6 Pfennige von dem des Konrad Crug und 10 Schilling von den Gärten des Eckel Danko und Arnolds von Nilach. Gegen mögliche Behinderungen setzen sie das Haus, in dem Mahinkorn war, zu Pfand (underpant). Herbord und Hilla verpflichten sich, die Zinsen binnen 5 Jahren durch eine jährliche Rente von 4 Maltern Korn und Hafer Fritzlarer Maßes abzulösen. Sie geloben Währschaft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Volkmar Grebe, Heinrich Katzeman, Walthelm, Iwan, Dietrich von Sachsenhausen (Sassenh.), Rudolf Knorre, Heinrich von Ritte, Hermann Wicnandi und die übrigen Schöffen zu Fritzlar mit dem Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 328, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herbord, Sohn des Volkmar Grebe (Comitis), und seine Ehefrau Hilla, Bürger zu Fritzlar, überweisen dem Kloster Haina für Hermann vorme Thore statt 4 Maltern Korn und Hafer Zinsen von 3 Pfund und 10 Schilling aus nachfolgenden Häusern und Gärten: 38 Schilling von dem von Hermann Gotze und Heinrich Sydenswanz bewohnten Haus, 9 Schilling und 2 Hühner vom Garten des Rinman, 8 Schilling 2 Hühner vom Garten Gumperts von Hohenfels (Hohinvels), 3 Schilling 6 Pfennige von dem des Konrad Crug und 10 Schilling von den Gärten des Eckel Danko und Arnolds von Nilach. Gegen mögliche Behinderungen setzen sie das Haus, in dem Mahinkorn war, zu Pfand (underpant). Herbord und Hilla verpflichten sich, die Zinsen binnen 5 Jahren durch eine jährliche Rente von 4 Maltern Korn und Hafer Fritzlarer Maßes abzulösen. Sie geloben Währschaft.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Volkmar Grebe, Heinrich Katzeman, Walthelm, Iwan, Dietrich von Sachsenhausen (Sassenh.), Rudolf Knorre, Heinrich von Ritte, Hermann Wicnandi und die übrigen Schöffen zu Fritzlar mit dem Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 328, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ