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König Ernst August von Hannover belehnt, nachdem schon 1730 zwei Brüder v.d. Bussche nach dem Aussterben der v. Weihe erstmals belehnt worden waren, deren Nachkommen (acht v.d. Bussche bzw. v.d. Bussche Münch) mit dem Dorfe Anderten und der Andertenburg, wie erst die Klencken und dann die v. Weihe sie gehabt haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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