A1: Friedrich Schlammersdorfer zu Grube (Burggrub, Lkr. Eschenbach). A2: Michael Oberndorfer, derzeit zu Michelfeld. A3: Hans Trewtfelder zu Botenstein (Pottenstein, Lkr. Pegnitz). A4: Eberhard Hutlein zu Weyer (Weiher, Lkr. Pegnitz). S1: A1. S2: A2. E: Beide Parteien. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen zwischen Abt Wernher des Klosters Michelfeld einerseits und Hans Hutlein zu Poppendorf (Lkr. Pegnitz) andererseits, der des Abtes abgesagter Feind geworden war. Der Spruch lautet: Zwischen beiden Parteien soll alles ganz gerichtet und versöhnt sein, in welche "Berichtigung" auch Landgraf Ludwig (von Leuchtenberg) an Stelle Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) eingewilligt hat. Der Abt soll dem Hutlein 4 Viertel Korn geben, aber nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Neigung und besonderer Gnade als Haussteuer für dessen Frau und Kinder. In den Irrungen zwischen Hans Hutlein einerseits und Konz und Fritz den Adelharten andererseits soll der Abt beide Parteien vor sich nach Michelfeld laden, sie verhören und mit Fleiß versuchen, sie zu "entrichten". Wenn ihm dies nicht gelingen sollte, soll er ihnen zu einem gerichtlichen Austrag verhelfen. Wenn Hans Hutlein sich in Zukunft mit einem Gütlein hinter dem Abt niederlassen sollte, soll ihm dieser seinen Zins für zwei oder drei Jahre nachlassen.

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Staatsarchiv Amberg
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