1363 Feb. 19 (proxima dominica ante Kathedra Petri) Konrad von Phalhein, Ritter, bekundet: Die Brüder des DO (ordinis Theutonicorum militie hospitalis Beate Marie Iherusolimitanis) verrichten zahlreiche fromme Werke und vergießen zur Verteidigung des Glaubens häufig sogar ihr Blut. In ihrem Haus in Mergentheim (Mergethein) nehmen sie Kranke auf, erquicken Arme und halten Reisenden die Tür offen. Damit sie nicht aus Mangel an Mitteln davon ablassen müssen, schenkt der A. mit Zustimmung seiner Ehefrau Katharina [Güss][1], mit Einwilligung seiner Erben und Verwandten und mit Erlaubnis des Bischofs Marquard von Augsburg (ecclesie Augustensis) zum Heil seiner Seele, der seiner Ehefrau und der Seelen ihrer beider Vorfahren und zur Vergebung seiner Sünden dem Komtur und den Brüdern des Deutschen Hauses in Mergentheim im Bistum Würzburg (dyocesis Erbipolensis) das Patronatsrecht der Pfarrkirche in [Unter-]Schneidheim (Snaiten) mit ihren Filialkirchen, Widemgütern (dotibus), Eigenleuten und allen Zugehörden dieser Kirchen und ihrer Altäre. Auf Bitten der Brüder verzichtet er durch einen feierlichen Eid auf gen. Rechtswohltaten. - Bischof Marquard von Augsburg erteilt seine Zustimmung zu dieser Schenkung und bestätigt sie. Sr.: 1) der A., 2) seine Ehefrau, 3) Bischof Marquard Ausf. Perg., lat., besch., Datum nachgetragen - 3 Sg. besch. - Rv.: daz uns Sneitten durch Got geben ist und der bischof [von] Augsburg versigelt; ... Prov.: Kommende Mergentheim, Kommende Nürnberg RSig.: No. 1 ASig.: No. 1; No. 2; Bü 18; 197 Lit.: Hopfenzitz, Kommende Oettingen S. 78. [1] Sg.: mit 3 Sternen belegter Bindenschild, Umschr.: + S.....RINE DE....HEN

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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