Gerit then Oirt und Derick Oeuerhuiß, Erblaten im Bischofshof zu Xanten, bekunden, dass vor Henrick Cloß, Schlüter zu Xanten, als Hofrichter des Bischofshofs, und ihnen Arnt Selen und seine Ehefrau Mechtelt bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte und genügende Geldsumme an Margarete Demmers 1½ Silbertaler Jahrrente aus einem Schlag Land gen. Moelmansslach, in den Bischofshof gehöriger Leibgewinn, etwa 6 holländische Morgen groß, gelegen zwischen Land, das Gerit von Issum in Gebrauch hat, und Berenholt bzw. zwischen dem Heiligenhäuschen und Heringen, sowie aus allen ihren übrigen Gütern erblich verkauft haben. Die Rente ist vom nächsten Jahr an jeweils an Weihnachten oder binnen 14 Tagen danach binnen Xanten zu bezahlen, wie man Erbrenten in Xanten und zum Bischofshof gewöhnlich bezahlt. Die Eheleute haben auf die Rente wie nach Landes- und Leibgewinnsrecht üblich zugunsten der Margarete und ihrer Erben verzichtet, die darüber frei verfügen können, und sie haben diesen rechte Währschaft zu leisten gelobt. Die an dem Land Behandigten sollen auch die Rentzahlung mit gewährleisten. Die Eheleute sollen das Leibgewinnsgut nicht heimfallen lassen, andernfalls sollen die Rentkäufer eine Hand daran gewinnen können. Die Kosten dessen werden auf die Hauptsumme aufgeschlagen, und die Jahrrente erhöht sich entsprechend. Die Rente ist mit 30 Silbertalern und den möglichen Rückständen einlösbar. Nach Bezahlung des Lösegelds und gegebenenfalls des Gewinngelds soll allein den Eheleuten und ihren Erben vorbehalten sein, über die so gewonnene Hand zu bestimmen. Die Eheleute haben gelobt, notfalls weitere Sicherheiten zu bieten. - Richter und Laten kündigen ihre Siegel an. Gegeven 1561 den negenthienden dag der manit Decembris.