R(udolf) Scholasticus und B(erthold), Kantor von Neumünster zu Würzburg, entscheiden als päpstlich delegierte Richter in Sachen der Abtei Bronnbach gegen die Pfarrangehörigen von Reicholzheim, sowohl Ritter als Bauern, wegen der Waldungen "Balkenstein", "Sumerliten" und Rithelden" dahin, dass dieselben Eigentum der Abtei seien, und die von Reicholzheim keinerlei Recht darauf hätten.