Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda bekunden, dass dem ver...
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1064
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1470 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... uff sanndt Peters tag ad cathedram genannt nach Cristi unnsers lieben Herrn gepurt viertzehenhundert und im sibentzigsten jaren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda bekunden, dass dem verstorbenen Gawin von der Tann die Fuldaer Burg Fürsteneck für 910 Gulden seit Bartholomäus [August 24] 1458 verpfändet war. Danach hatten seine Söhne Johann (Hanns) und Jakob von der Tann die Burg inne. Die Söhne haben die Burg für 910 Gulden an Eberhard von Wallenstein (Waldenstein) verpfändet. Die Austeller bekunden für sich und ihre Nachfolger ihre Zustimmung zur Verpfändung an Eberhard, dessen Ehefrau Margarete (Grete) und ihre Erben. Auch für Eberhard und seine Erben sollen alle Vereinbarungen der genannten Verpfändung Gültigkeit besitzen. Allerdings darf die Hälfte der Burg in den nächsten zehn Jahren von Fulda nicht eingelöst werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [siehe Zusatzinformationen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 53-54
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda bekunden, dass dem verstorbenen Gawin von der Tann die Fuldaer Burg Fürsteneck für 910 Gulden seit Bartholomäus [August 24] 1458 verpfändet war. Danach hatten seine Söhne Johann (Hanns) und Jakob von der Tann die Burg inne. Die Söhne haben die Burg für 910 Gulden an Eberhard von Wallenstein (Waldenstein) verpfändet. Die Austeller bekunden für sich und ihre Nachfolger ihre Zustimmung zur Verpfändung an Eberhard, dessen Ehefrau Margarete (Grete) und ihre Erben. Auch für Eberhard und seine Erben sollen alle Vereinbarungen der genannten Verpfändung Gültigkeit besitzen. Allerdings darf die Hälfte der Burg in den nächsten zehn Jahren von Fulda nicht eingelöst werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [siehe Zusatzinformationen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [II.], Graf von Henneberg[-Schleusingen]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 53-54
Vgl. Nr. 974, 975 und 976.
Die Urkunde ist mit einem kleinen Einschnitt ungültig gemacht worden.
Auf der Rückseite ist vermerkt, dass die Burg 1485 Februar 23 in Hersfeld von Abt Johann [II.] von Henneberg in Anwesenheit von Konrad von Mansbach, Marschall von Fulda; Heinrich Faust; Johann von Wallenstein (Hanß von Waldenstein); Eberhard von Merlau; Johann (Hans) (Grynigk) und anderen eingelöst wurde.
Die Urkunde ist mit einem kleinen Einschnitt ungültig gemacht worden.
Auf der Rückseite ist vermerkt, dass die Burg 1485 Februar 23 in Hersfeld von Abt Johann [II.] von Henneberg in Anwesenheit von Konrad von Mansbach, Marschall von Fulda; Heinrich Faust; Johann von Wallenstein (Hanß von Waldenstein); Eberhard von Merlau; Johann (Hans) (Grynigk) und anderen eingelöst wurde.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.6026, 11:42 MESZ
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Namensnennung 4.0 International