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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Pfalzgraf Friedrich von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, verkaufen an Schonett von Sien, Witwe Reinhards von Sickingen, eine jährliche Gülte von 57 Gulden auf ihrem Dorf Gensingen um 1140 Gulden. Bürgen und Mitschuldner sind ihre Hintersassen, Faut, Schultheiß und ganze Gemeinde des Dorfes Gensingen, welche die 57 Gulden entrichten müssen. Verabredet wird ein vom gesamten Dorf zu leistendes Einlager, Erfüllungsort ist Kreuznach, Bingen oder Worms. Rückkauf (Wiederlösung) bleibt vorbehalten. Kurfürst Friedrich, welcher das Dorf Gensingen pfandweise innehat, ist nur für die Dauer dieses Verhältnisses gebunden. Mitsiegler: Bürgermeister und Rat der Stadt Kreuznach, da die Gemeinde Genzingen kein eigenes Siegel hat. In gleicher Weise soll eine Verschreibung auf Lonsheim über 50 Gulden jährlich, ablösbar mit 1000 Gulden, gemacht werden. Siegelankündigung von Kurfürst Friedrich (1) und Pfalzgraf Friedrich(2). (Abschrift, Papier, in Best. F 1 Nr. 54 (Sickinger Kopialbuch) fol. 269ff., 18. Jh., Verlust 1945, nach Vorlage im Staatsarchiv Marburg)

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Landesarchiv Speyer
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