Ludwig Graf zu Sayn, Wittgenstein und Herr zu Homburg reversiert sich gegen den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz wegen einer Eventualbelehnung mit der Grafschaft Sayn, die im Fall des Todes des ohne männlichen Erben gebliebenen Grafen Heinrich zu Sayn, seines Vetters, dem Kurfürsten heimgefallen und vermöge der Verträge von 1264 und 1273 dem Aussteller als dem Lehnserben zustehen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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