Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt, dass sein Getreuer Paul Hegner zum Altenweiher und dessen Ehefrau Barbara [Baumgartner?] (Paulus Hegnein und Barbara sin eliche hußfrauw zum Altenwyer), dem Nürnberger Bürger Paul Imhoff d. Ä. eine Gülte von jährlich 50 Gulden auf ihren von der Pfalz rührenden Hammer zum Altenweiher mitsamt Zubehör, namentlich Behausung, Wiesen, Äcker und Weiher, um 1.000 Gulden wiederlöslich verkaufen. Die Bewilligung des vorlegten Kaufbriefs geschieht auf Bitten der Eheleute ihrer "merglichen anligenden notdurfft" wegen und zur Vermeidung anderer Schäden, wobei der Pfalzgraf sich seine Obrigkeit, Rechte und Herrlichkeit sowie Zinsen vorbehält.