1352 Oktober 16 Bischof Daniel von Verden entscheidet über die Gültigkeit des des Testaments des Reymbert Becker zu Zesterfleth im Alten Lande, und somit auch des in demselben der St. Mariencapelle vor Buxtehude ausgesetzten Legats von 100 Mk. und befiehlt, bei Strafe der Excomunnication, die Gültigkeit anzuerkennen.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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