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Kaiser Karl V. begabt Bürgermeister und Rat der Stadt Nurnberg mit der Gnade, dass sie an Stelle des kaiserlichen Fiskus die verlassene Habe und Güter aller ihrer Bürger, Inwohner und Untertanen, die ohne Geschäft oder Ordnung eines letzten Willens und ohne Hinterlassung rechtmässiger Erben mit Tod abgehen, zu ihrer und gemeiner Stadt Nutz und Notdurft einziehen mögen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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