Körperschaftsteuer: Allgemeines und vereinzelt Einzelfälle
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 119
Zugang 1996/069 P 38
S 2503 A-S 2515 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.5 Körperschaftsteuer (Az.: S 2501 A bis S 2534 A)
1935-1940
Enthält v.a.:
Erlasse des Reichs- und preußischen Arbeitsministers zur Gemeinnützigkeitsverordnung Artikel 8 b und zur Beteiligung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen an Kreditgenossenschaften und dergleichen und zur Körperschafts- und Vermögensteuerpflicht der Sparkassen nach § 4 Abs. 1 Ziffer 4 Körperschaftsteuergesetz und § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Vermögensteuergesetz; Gemeinnützigkeitsverordnung; Rechtsprechung des Reichswirtschaftsgerichts in Sachen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft; Gemeinnützigkeitsverordnung § 6 und RAV Artikel 9 Absatz 3, Durchführung von Kleinsiedlungen; Mitwirkung von steuerbegünstigten Kreditgenossenschaften als Vermittlungsstellen bei der Begebung der Schatzanweisungen und Anleihen des Deutschen Reichs; Körperschaftsteuerpflicht der staatlichen und kommunalen Kurverwaltungen; Körperschaftsteuer und Vermögensteuer bei Familienstiftungen; Körperschaftsteuer und Vermögensteuer der Versicherungsunternehmen; Ulrichs, Oberregierungsrat: Kirchen und Orden im Körperschaftsteuerrecht, Typoskript, 68 S.; Körperschaftsteuer bei Mitwirkung von steuerbegünstigten Genossenschaften durch Kohlenbelieferung von Nichtmitgliedern anlässlich des Winterhilfswerks 1936/37; Richtlinien für die Veranlagung der Staatsbanken zur Körperschaftsteuer und zur Vermögensteuer; Urteil des Reichswirtschaftsgerichts zur Frage der Gemeinnützigkeit; Frage der Erhebung der Körperschaftsteuer und Vermögensteuer bei Krankenhäusern; Körperschaftsteuerpflicht steuerbegünstigter Kreditgenossenschaften beim Erwerb ausländischer Zahlungsmittel; Körperschaftsteuer bei Pensionskassen und ähnlichen Kassen: Allgemeines und Einzelfälle; Körperschaftsteuer beim Verkauf von Losen der Reichskoloniallotterie 1937 durch steuerbegünstigte Genossenschaften; Neuregelung der Körperschaftsteuer von Genossenschaften; Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, Überwachung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen durch die Finanzämter; Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz; Körperschaftsteuer für Küchen- und Kantinenbetriebe der öffentlichen Arbeitgeber
Erlasse des Reichs- und preußischen Arbeitsministers zur Gemeinnützigkeitsverordnung Artikel 8 b und zur Beteiligung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen an Kreditgenossenschaften und dergleichen und zur Körperschafts- und Vermögensteuerpflicht der Sparkassen nach § 4 Abs. 1 Ziffer 4 Körperschaftsteuergesetz und § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Vermögensteuergesetz; Gemeinnützigkeitsverordnung; Rechtsprechung des Reichswirtschaftsgerichts in Sachen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft; Gemeinnützigkeitsverordnung § 6 und RAV Artikel 9 Absatz 3, Durchführung von Kleinsiedlungen; Mitwirkung von steuerbegünstigten Kreditgenossenschaften als Vermittlungsstellen bei der Begebung der Schatzanweisungen und Anleihen des Deutschen Reichs; Körperschaftsteuerpflicht der staatlichen und kommunalen Kurverwaltungen; Körperschaftsteuer und Vermögensteuer bei Familienstiftungen; Körperschaftsteuer und Vermögensteuer der Versicherungsunternehmen; Ulrichs, Oberregierungsrat: Kirchen und Orden im Körperschaftsteuerrecht, Typoskript, 68 S.; Körperschaftsteuer bei Mitwirkung von steuerbegünstigten Genossenschaften durch Kohlenbelieferung von Nichtmitgliedern anlässlich des Winterhilfswerks 1936/37; Richtlinien für die Veranlagung der Staatsbanken zur Körperschaftsteuer und zur Vermögensteuer; Urteil des Reichswirtschaftsgerichts zur Frage der Gemeinnützigkeit; Frage der Erhebung der Körperschaftsteuer und Vermögensteuer bei Krankenhäusern; Körperschaftsteuerpflicht steuerbegünstigter Kreditgenossenschaften beim Erwerb ausländischer Zahlungsmittel; Körperschaftsteuer bei Pensionskassen und ähnlichen Kassen: Allgemeines und Einzelfälle; Körperschaftsteuer beim Verkauf von Losen der Reichskoloniallotterie 1937 durch steuerbegünstigte Genossenschaften; Neuregelung der Körperschaftsteuer von Genossenschaften; Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, Überwachung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen durch die Finanzämter; Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz; Körperschaftsteuer für Küchen- und Kantinenbetriebe der öffentlichen Arbeitgeber
1 Bü (2 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:34 MEZ
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- Finanzämter (Tektonik)
- Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten (Bestand)
- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.5 Körperschaftsteuer (Az.: S 2501 A bis S 2534 A) (Gliederung)