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Erwiederung auf den Artikel in der Beilage zu Nr. 33 der Wochenschrift des Nationalvereins, in dem umstürzlerisches Gedankengut verbreitet wurde. Vorläufige Übereinkunft zwischen der Großherzoglichen Regierung und dem Bischof von Mainz in Betreff der Regelung der Verhältnisse des Staates zur katholischen Kirche. Großherzoglich badisches Gesetz, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend. Darmstadt 1854, 1860

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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