Kurfürst Philipp von der Pfalz teilt seinen Amtsleuten, Kastnern, Vögten, Richtern, Bürgermeistern, Räten und der Gemeinde der Stadt Vilseck sowie Schultheißen, Gerichten und Gemeinden in allen Dörfern, Hämmern, Weilern, Höfen, Seldengütern und anderem Zugehör mit, dass Bischofselekt Georg von Bamberg Schloss und Stadt Vilseck mit Pflege und Zugehörde, wie der Pfalzgraf es vom Stift Bamberg auf Wiederkauf innegehabt hatte, nun wiedergekauft hat. Der Pfalzgraf weist die Angeschriebenen an, dass sie fortan dem Bischof und seinem Domkapitel mit Gelübden, Eiden, Zinsen, Renten, Nutzungen, Gebot und Verbot hudigen, schwören und gehorsam sein sollen, wie es sich für Untertanen gebührt. Er entsagt sie all ihrer Huldigungen, Gelübde, Eide und Pflichten gegenüber sich, behält sich aber die Erbgerechtigkeit in diesem Amt und besonders auf dem Vilsecker Wald vor, wie es schon seine Vorfahren vor dem Kauf gehabt hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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