Reinhard, Sohn des + Ritters Philipp von Landsberg, macht bekannt, daß er mit Zustimmung von Abt und Konvent von Werden den Hof Laupendahl samt Zubehör und dem Schultheißenamt für sich und seine Erben von Heinrich, Sohn des + Wessel von Landsberg, seines Bruders, gekauft hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie in der Haupturkunde enthalten sind. - Es siegeln der Aussteller und sein Bruder Philipp. - Datum et actum ... in vigilia Marie Magdalene.
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Reinhard, Sohn des + Ritters Philipp von Landsberg, macht bekannt, daß er mit Zustimmung von Abt und Konvent von Werden den Hof Laupendahl samt Zubehör und dem Schultheißenamt für sich und seine Erben von Heinrich, Sohn des + Wessel von Landsberg, seines Bruders, gekauft hat, und zwar zu den Bedingungen, wie sie in der Haupturkunde enthalten sind. - Es siegeln der Aussteller und sein Bruder Philipp. - Datum et actum ... in vigilia Marie Magdalene.
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 1. Nr. 1-800 (802-1480) >> Heinrich, Sohn des + Ritters Wessel von Landsberg, macht bekannt, daß Abt und Konvent des Klosters Werden den Hof Laupendahl (Lopenhelde), der früher dem + Ritter Philipp von Landsberg, dem Großvater des Ausstellers, für 408 Sterling verpfändet war, von ihm zurückgekauft haben. Er quittiert über die Summe und erklärt, daß der genannte Hof Eigentum von Abt und Konvent ist. Er und seine Erben sollen jedoch den Hof mit dem dortigen Schultheißenamt zu folgenden Bedingungen haben. Sie zahlen jährlich am 11. November acht Malter Roggen, sechs Scheffel Weizen, drei Malter Gerste, zwölf Malter zwei Scheffel Hafer, fünf Schweine oder fünf Schillinge sowie zwölf Hühner. Die Pacht muß zwischen dem 11. November und Weihnachten vollständig bezahlt werden, sonst ist der doppelte Betrag fällig. Wird sie jedoch drei Jahre lang nicht bezahlt, fällt der Hof ohne weiteres an Abt und Konvent zurück mit Ausnahme von sieben Joch Land, die der schon erwähnte Philipp gekauft hat. Der Abt kann mit seiner Familie so oft und so lange er will in dem Hof bzw. in dem oberen mit Gräben umgebenen Haus wohnen oder in anderen Baulichkeiten des Hofs; er kann auch die Fischerei und die Holzrechte nutzen. Heinrich oder seine Erben werden sich dann im Viehhaus aufhalten. Die von Philipp gekauften Äcker und die von ihm vergrößerte Fischerei bleiben mit dem Hof verbunden. - Es siegeln der Aussteller, Graf Engelbert von der Mark und der Ritter Rutger vom Stade. - Actum et datum ... feria tercia ante festum s. Jacobi apostoli.
1317 Juli 21
Diverse Registraturbildner
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungskommentar: Transfix zu Nr. 124
Überlieferungskommentar: Transfix zu Nr. 124
Urkunde
Heinrich, Sohn des + Ritters Wessel von Landsberg, macht bekannt, daß Abt und Konvent des Klosters Werden den Hof Laupendahl (Lopenhelde), der früher dem + Ritter Philipp von Landsberg, dem Großvater des Ausstellers, für 408 Sterling verpfändet war, von ihm zurückgekauft haben. Er quittiert über die Summe und erklärt, daß der genannte Hof Eigentum von Abt und Konvent ist. Er und seine Erben sollen jedoch den Hof mit dem dortigen Schultheißenamt zu folgenden Bedingungen haben. Sie zahlen jährlich am 11. November acht Malter Roggen, sechs Scheffel Weizen, drei Malter Gerste, zwölf Malter zwei Scheffel Hafer, fünf Schweine oder fünf Schillinge sowie zwölf Hühner. Die Pacht muß zwischen dem 11. November und Weihnachten vollständig bezahlt werden, sonst ist der doppelte Betrag fällig. Wird sie jedoch drei Jahre lang nicht bezahlt, fällt der Hof ohne weiteres an Abt und Konvent zurück mit Ausnahme von sieben Joch Land, die der schon erwähnte Philipp gekauft hat. Der Abt kann mit seiner Familie so oft und so lange er will in dem Hof bzw. in dem oberen mit Gräben umgebenen Haus wohnen oder in anderen Baulichkeiten des Hofs; er kann auch die Fischerei und die Holzrechte nutzen. Heinrich oder seine Erben werden sich dann im Viehhaus aufhalten. Die von Philipp gekauften Äcker und die von ihm vergrößerte Fischerei bleiben mit dem Hof verbunden. - Es siegeln der Aussteller, Graf Engelbert von der Mark und der Ritter Rutger vom Stade. - Actum et datum ... feria tercia ante festum s. Jacobi apostoli.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:15 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.9. Werden (Tektonik)
- Werden, Urkunden AA 0544 (Bestand)
- 1. Nr. 1-800 (802-1480) (Gliederung)
- Heinrich, Sohn des + Ritters Wessel von Landsberg, macht bekannt, daß Abt und Konvent des Klosters Werden den Hof Laupendahl (Lopenhelde), der früher dem + Ritter Philipp von Landsberg, dem Großvater des Ausstellers, für 408 Sterling verpfändet war, von ihm zurückgekauft haben. Er quittiert über die Summe und erklärt, daß der genannte Hof Eigentum von Abt und Konvent ist. Er und seine Erben sollen jedoch den Hof mit dem dortigen Schultheißenamt zu folgenden Bedingungen haben. Sie zahlen jährlich am 11. November acht Malter Roggen, sechs Scheffel Weizen, drei Malter Gerste, zwölf Malter zwei Scheffel Hafer, fünf Schweine oder fünf Schillinge sowie zwölf Hühner. Die Pacht muß zwischen dem 11. November und Weihnachten vollständig bezahlt werden, sonst ist der doppelte Betrag fällig. Wird sie jedoch drei Jahre lang nicht bezahlt, fällt der Hof ohne weiteres an Abt und Konvent zurück mit Ausnahme von sieben Joch Land, die der schon erwähnte Philipp gekauft hat. Der Abt kann mit seiner Familie so oft und so lange er will in dem Hof bzw. in dem oberen mit Gräben umgebenen Haus wohnen oder in anderen Baulichkeiten des Hofs; er kann auch die Fischerei und die Holzrechte nutzen. Heinrich oder seine Erben werden sich dann im Viehhaus aufhalten. Die von Philipp gekauften Äcker und die von ihm vergrößerte Fischerei bleiben mit dem Hof verbunden. - Es siegeln der Aussteller, Graf Engelbert von der Mark und der Ritter Rutger vom Stade. - Actum et datum ... feria tercia ante festum s. Jacobi apostoli. (Archivale)