Versorgungsämter: Versorgungsamt Darmstadt (Bestand)
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H 44 Darmstadt
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Sozialverwaltung >> Versorgungsämter
1906 - 2013
Enthält: Versorgung Beschädigter und Hinterbliebener, Verbrechensopfer und Häftlingsentschädigung
Generalakten, Schwerbehindertenakten
Geschichte des Bestandsbildners: Die Folgen des 1. Weltkriegs bildeten den Anstoß für einen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf staatliche Versorgung der Soldaten und der Hinterbliebenen von Kriegsopfern. Seit 1918 wurde das Versorgungswesen dem neu gegründeten Arbeitsministerium zugeordnet.
Die Grundsätze eines allgemeinen Rechtsanspruchs für alle Kriegsopfer mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft wurden mit dem Reichsversorgungsgesetz (RVG) vom 12.5.1920 neu geregelt. Am 1.4.1938 ergänzte man das Gesetz mit spezifisch nationalsozialistischen Elementen, die auf Wehrtauglichkeit und Kriegsmotivation abzielten. Gleichzeitig übertrug man die Versorgungsangelegenheiten auf die Versorgungsabteilungen der Wehrbezirkskommandos, die am 26.8.1938 in Wehrmachtsfürsorge- und Wehrmachtsversorgungsämter umgenannt wurden. Nach der Auflösung der deutschen Versorgungsgesetzgebung und der NS-Kriegsopferversorgung 1946 regelten die Alliierten das Versorgungssystem für die Besatzungszone jeweils neu.
In Hessen wurde eine eigene Versorgungsleistung erst mit dem Gesetz über Leistungen an Körperbeschädigte am 8.4.1947 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz richtete die Kriegsopferversorgung nach den Vorschriften der Unfallversicherung aus, was auf eine Steigerung des Leistungsniveaus gegenüber der Armenfürsorge hinauslief. Die Ausführung oblag formell der hessischen Landesversicherungsanstalt, die zudem für die Versorgungsämter zuständig war.
Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland machte eine bundeseinheitliche gestaltete Kriegsopferversorgung notwendig. In enger Anlehnung an das RVG der Weimarer Republik erstellte das Bundesarbeitsministerium das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 20.12.1950, das allen Kriegsversehrten mit einer Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 Prozent sowie den Hinterbliebenen von Kriegsopfern Renten und medizinische Versorgungsleistungen zusprach.
Die untere Ebene der Hessischen Versorgungsverwaltung gemäß BVG vom 20.12.1950 stellen die Versorgungsämter dar in Darmstadt (mit Außenstelle Bensheim), Frankfurt a.M., Fulda (mit Außenstelle Hersfeld), Gießen, Kassel (mit Krankenbuchlager Kassel), Marburg/Lahn und Wiesbaden.
Infolge des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12.3.1951 errichtete der Hessische Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft am 11.6.1951 per Erlass das Landesversorgungsamt in Frankfurt a.M.
In der Folgezeit wurde das Aufgabenspektrum auch auf den Bundesgrenzschutz angewendet. Seit den 1970er Jahren übertrug die hessische Landesregierung den Versorgungsämtern die Zuständigkeit für die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die Abwicklung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, die Genehmigung der Krankenhauspflegesätze und die Vergabe von Fördermitteln für Sozialstationen in Hessen.
Die hessische Landesverwaltung zog mit dem Erlass 'Neubezeichnung der Dienststellen der hessischen Versorgungsverwaltung' vom 7.7.1993 die Konsequenz aus der Wandlung von einer Spezialverwaltung für Kriegsopfer hin zu einer Mischverwaltung für Soziales und Familie. Seit dem 1.10.1993 führt das Landesversorgungsamt Hessen die Bezeichnung Hessisches Landesamt für Versorgung und Soziales.
Das Hessische Landesamt für Versorgung und Soziales wurde 2002 als eigenständige Landesmittelbehörde aufgelöst und als Abteilung dem Regierungspräsidium Gießen angegliedert.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Eva Rödel
Generalakten, Schwerbehindertenakten
Geschichte des Bestandsbildners: Die Folgen des 1. Weltkriegs bildeten den Anstoß für einen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf staatliche Versorgung der Soldaten und der Hinterbliebenen von Kriegsopfern. Seit 1918 wurde das Versorgungswesen dem neu gegründeten Arbeitsministerium zugeordnet.
Die Grundsätze eines allgemeinen Rechtsanspruchs für alle Kriegsopfer mit dem Ziel der Reintegration in die Gesellschaft wurden mit dem Reichsversorgungsgesetz (RVG) vom 12.5.1920 neu geregelt. Am 1.4.1938 ergänzte man das Gesetz mit spezifisch nationalsozialistischen Elementen, die auf Wehrtauglichkeit und Kriegsmotivation abzielten. Gleichzeitig übertrug man die Versorgungsangelegenheiten auf die Versorgungsabteilungen der Wehrbezirkskommandos, die am 26.8.1938 in Wehrmachtsfürsorge- und Wehrmachtsversorgungsämter umgenannt wurden. Nach der Auflösung der deutschen Versorgungsgesetzgebung und der NS-Kriegsopferversorgung 1946 regelten die Alliierten das Versorgungssystem für die Besatzungszone jeweils neu.
In Hessen wurde eine eigene Versorgungsleistung erst mit dem Gesetz über Leistungen an Körperbeschädigte am 8.4.1947 ins Leben gerufen. Dieses Gesetz richtete die Kriegsopferversorgung nach den Vorschriften der Unfallversicherung aus, was auf eine Steigerung des Leistungsniveaus gegenüber der Armenfürsorge hinauslief. Die Ausführung oblag formell der hessischen Landesversicherungsanstalt, die zudem für die Versorgungsämter zuständig war.
Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland machte eine bundeseinheitliche gestaltete Kriegsopferversorgung notwendig. In enger Anlehnung an das RVG der Weimarer Republik erstellte das Bundesarbeitsministerium das Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 20.12.1950, das allen Kriegsversehrten mit einer Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit von mindestens 25 Prozent sowie den Hinterbliebenen von Kriegsopfern Renten und medizinische Versorgungsleistungen zusprach.
Die untere Ebene der Hessischen Versorgungsverwaltung gemäß BVG vom 20.12.1950 stellen die Versorgungsämter dar in Darmstadt (mit Außenstelle Bensheim), Frankfurt a.M., Fulda (mit Außenstelle Hersfeld), Gießen, Kassel (mit Krankenbuchlager Kassel), Marburg/Lahn und Wiesbaden.
Infolge des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung vom 12.3.1951 errichtete der Hessische Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft am 11.6.1951 per Erlass das Landesversorgungsamt in Frankfurt a.M.
In der Folgezeit wurde das Aufgabenspektrum auch auf den Bundesgrenzschutz angewendet. Seit den 1970er Jahren übertrug die hessische Landesregierung den Versorgungsämtern die Zuständigkeit für die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, des Heimgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes sowie die Abwicklung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege, die Genehmigung der Krankenhauspflegesätze und die Vergabe von Fördermitteln für Sozialstationen in Hessen.
Die hessische Landesverwaltung zog mit dem Erlass 'Neubezeichnung der Dienststellen der hessischen Versorgungsverwaltung' vom 7.7.1993 die Konsequenz aus der Wandlung von einer Spezialverwaltung für Kriegsopfer hin zu einer Mischverwaltung für Soziales und Familie. Seit dem 1.10.1993 führt das Landesversorgungsamt Hessen die Bezeichnung Hessisches Landesamt für Versorgung und Soziales.
Das Hessische Landesamt für Versorgung und Soziales wurde 2002 als eigenständige Landesmittelbehörde aufgelöst und als Abteilung dem Regierungspräsidium Gießen angegliedert.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Eva Rödel
121,125m (komplett erschlossen)
Bestand
Literatur: Zilien, Johann, Bewertung der Unterlagen der Versorgungsverwaltung, dargestellt am Beispiel Hessen, in: Archivalische Zeitschrift 83 (2000), S. 73-92.
Literatur: Die hessische Versorgungsverwaltung, hrsg. Präsident des Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales, Frankfurt 1994.
Literatur: Die hessische Versorgungsverwaltung, hrsg. Präsident des Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales, Frankfurt 1994.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.07.2025, 12:49 PM CEST