Ludwig von Münchhausen (Muonichusen), Bürger zu Frankenberg, und seine Ehefrau Mechthild verkaufen dem Kloster Haina mit Zustimmung ihrer Söhne Lu...
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Urk. 26, 617
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1312 Februar 08
Ausf., lat., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt. - Beide Sg. anh. (neu befestigt): 1. DreieckSg. Heinrichs; 2. RundSg. der Stadt Frankenberg, gut erhalten.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1312, 6. idus februarii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig von Münchhausen (Muonichusen), Bürger zu Frankenberg, und seine Ehefrau Mechthild verkaufen dem Kloster Haina mit Zustimmung ihrer Söhne Ludwig und Johann und aller übrigen Erben ihren Zehnten in Dorf und Gemarkung Harbshausen (Harpratishusen) samt Zubehör einschließlich Rodungen (novalibus) und allen Rechten. Sie geloben Währschaft, setzen dafür den Edlen Heinrich von Itter (Itthere) und seinen Sohn Tilemann zu Bürgen und lassen den Zehnten gleichzeitig Heinrich von Itter, von dem er zu Lehen ging, mit der Bitte um Übereignung an das Kloster auf.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eckehard Großkellner zu Haina, Heinrich von Treysa (-se) und Hartmann Kantor, Mönche und Priester ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ospert [von Münchhausen], Bürgermeister zu Frankenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Brüder Eberhard und Wigand von Münchhausen, Siegfried Frilingi, Schöffen ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann von Laisa (Lysen), Bürger ebd.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Itter und die Stadt Frankenberg.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 190, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig von Münchhausen (Muonichusen), Bürger zu Frankenberg, und seine Ehefrau Mechthild verkaufen dem Kloster Haina mit Zustimmung ihrer Söhne Ludwig und Johann und aller übrigen Erben ihren Zehnten in Dorf und Gemarkung Harbshausen (Harpratishusen) samt Zubehör einschließlich Rodungen (novalibus) und allen Rechten. Sie geloben Währschaft, setzen dafür den Edlen Heinrich von Itter (Itthere) und seinen Sohn Tilemann zu Bürgen und lassen den Zehnten gleichzeitig Heinrich von Itter, von dem er zu Lehen ging, mit der Bitte um Übereignung an das Kloster auf.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eckehard Großkellner zu Haina, Heinrich von Treysa (-se) und Hartmann Kantor, Mönche und Priester ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ospert [von Münchhausen], Bürgermeister zu Frankenberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die Brüder Eberhard und Wigand von Münchhausen, Siegfried Frilingi, Schöffen ebd.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann von Laisa (Lysen), Bürger ebd.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Itter und die Stadt Frankenberg.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 190, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ