Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf entscheidet in der Streitsache zwischen Johann Philipp von Hartinghausen und der Stadt Schleswig über die Abgabefreiheit des Ersteren zu Gunsten des Letzteren. d.d. Gottorf, d. 3 Martii 1618.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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