1594 Mai 30 Euphrosina, Ehefrau des Enderis Frickh zu Schneidheim, und mit ihr ihr Vater Wolfgang Hermann, Pfarrer daselbst, stellvertretend für Enderis Frickh, der den folgenden Vertrag geschlossen hat, das Geld genommen hat und aus Schneidheim entwichen ist, verkaufen mit Zustimmung Herrn Volperts von Schwalbach, Landkomtur der Ballei Franken, Komtur zu Ellingen und Nürnberg DO, um 290 fl Landswährung Erhard Wolffhardt, DO-Vogt zu Dinkelsbühl, ihre Erbgerechtigkeit an gen. Gütern in Schneidheimer Markung, insgesamt 6 Morgen 1 Viertel 38 1/2 [Quadrat-]Ruten Acker in gen. Lagen. Der Vogt hat die Äcker ihrem Lehengut (Gunstguet) einverleibt - Haus, Hof, Stadel und Garten samt 3 Tagwerk 3 Viertel Wiesen in gen. Lagen -, aus dem sie 1 1/2 fl, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshennen Herrengült sowie 12 d für Auf- und Abgeben zu entrichten haben. Die A. verpflichten sich - Euphrosina eidlich - gegenüber dem gen. Vogt, vor allem aber dem Landkomtur als ihrer Obrigkeit, ihre Lehens- und Untertanenpflichten zu erfüllen und künftig jährlich um den 29. Sept. (Michael) eine Herrengült von 1 Malter Dinkel, 1 Malter Hafer, 40 Eiern, 4 Herbsthühnern und 2 Fastnachtshennen nach Inhalt der Gült- und Salbücher in das Deutsche Haus zu Dinkelsbühl zu liefern. Das Hauptrecht beträgt 1 Kuh, der Handlohn den zehnten Pfennig. Sr.: Wolfgang Hermann, Pfarrer, stellvertretend für seinen entwichenen Tochtermann, 2) Christoph Morhardt, Bürger zu Dinkelsbühl Ausf. Perg. - 2 Sg. in Holzkapsel ohne Deckel - Rv.: ...; Einverlaibte Erbegüetter, diß Leehen ist transferirt zu des Hanß Schmits Haus, ietz sein Witib Apolonia, daß Hauß aber hat Merthen Rieber Anno 1651; 1656 Georg Miller Besitzer; [folgt gestrichen:] Georg Nagler Besizer 1698 Prov.: Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 80; Lit. Aa ASig.: Bü 20; 225

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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