Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Doktor Paul Blentz zu seinem Rat und Diener. Dieser soll in allen Geschäften des Pfalzgrafen mit zwei reisigen Pferden und einem Knecht von Haus aus sich bereithalten, dienen und raten und Geheimnisse verschweigen. Bei Geleitsaufgaben des Pfalzgrafen soll er seinen Knecht schicken. Sonst soll er zu den jährlichen vier Hofgerichten als Rat und Beisitzer dienstbereit sein und dort nach bestem Verständnis Recht sprechen. Dabei soll er arm und reich gleichbehandeln, unparteiisch sein und keine Geschenke annehmen. Im Dienst sollen er oder sein Knecht vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere Ihresgleichen erhalten. Aus der Kammer erhält er als jährliches Dienst- und Ratsgeld gegen Quittung 30 rheinische Gulden und für scih ein Hofkleid wie andere Räte. Wenn er mit einer Botschaft zu Fürsten, Herren oder Städten gesandt wird, erhält er die Zehrung. Er schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was ein treuer Rat und Diener schuldig ist.