Erlass und Verbreitung einer offenen Order des Generaldirektoriums an die Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer zur Verpflichtung der nach der feindlichen Invasion trotz ausreichender wirtschaftlicher Stärke die Dienste verweigernden Amtsuntertanen und privatherrschaftlichen Untertanen zur Wiederaufnahme ihrer Leistungen bei Androhung der Festungsstrafe