Seelgerätstiftung des halben Vorwerks Neumorschen an Kloster Heydau durch Strutz, Agnes und Otto von Binsförth
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Urk. 28, 281
Urk. 28, A II 1394 August 10
Urk. 28 Kloster Heydau - [ehemals: A II]
Kloster Heydau - [ehemals: A II] >> 1375-1399
1394 August 10
Ausfertigung, Pergament, 2 Siegel anhängend
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1394 in die beati Laurentii martiris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Strutz von Binsförth, seine Frau Agnes und ihr Sohn Otto bekunden, dass sie dem Kloster Heydau ihr halbes Vorwerk zu Neumorschen zum Seelgerät gegeben haben. Die andere Hälfte des Vorwerks gehörte Ludwig von Binsförth, Provisor zu Erfurt, der das Gut zeitgleich mit seinem Bruder Andreas und dessen Frau Hedwig, und mit Zustimmung von Strutz von Binsförth, dem Kloster Heydau ebenfalls zum Seelgerät gegeben hatte.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Strutz von Binsförth, seine Frau Agnes und ihr Sohn Otto bekunden, dass sie dem Kloster Heydau ihr halbes Vorwerk zu Neumorschen zum Seelgerät gegeben haben. Die andere Hälfte des Vorwerks gehörte Ludwig von Binsförth, Provisor zu Erfurt, der das Gut zeitgleich mit seinem Bruder Andreas und dessen Frau Hedwig, und mit Zustimmung von Strutz von Binsförth, dem Kloster Heydau ebenfalls zum Seelgerät gegeben hatte.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ