Johann Mayer, gewesener Schulmeister zu Backnang, zu Stuttgart gef., weil er, obwohl verheiratet, die Tochter des Diakons in Backnang geschwängert hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, seine Gefängniskosten zu bezahlen und sich wohl zu verhalten, verspricht eid lieh, dies zu befolgen, und schwört U.