Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Ludwig Zeling von Lich (Liech), Schreiber Graf Philipps I. von Hanau-Münzenberg (zu Hanawe des jungen), mit seiner Ehefrau Else und ihren Kindern Mechthild, Elisabeth und Margarethe (Meckel, Elsen und Greden) in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie gleich seinen angehörigen Leuten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirmes auf ihr Ersuchen an. Dafür sollen die Genannten jährlich zu Pauli Bekehrung [25.01.] 1 Gulden Schirmgeld an die Kellerei nach Umstadt reichen. Beide Parteien mögen den Vertrag widerrufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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