Der Abt des Klosters St. Stephan (sanctorum Petri et Pauli et sancti Stephani prothomartyris) in Würzburg beurkundet: Die Würzburger Bürgerin Liebesta besaß den Hof Herazi [in Würzburg], der dem Kloster St. Stephan zinspflichtig ist. Diesen Hof hat sie nun mit Hand und Halm vor dem Abt aufgegeben und für sich und ihre Erben auf alle ihnen daran zustehenden Rechte verzichtet. Gleichzeitig hat sie gebeten, den Hof dem Walpert Torso und seiner Ehefrau zu übertragen. Der Abt kommt dieser Bitte nach und übergibt den Hof an Walpert Torso und seine Ehefrau unter Vorbehalt des dem Kloster zu entrichtenden Zinses. Die Eheleute können den Hof an ihre leibliche Erben weitergeben. Ist die Ehe beim Tod eines Ehepartners kinderlos geblieben, dann kann der überlebende Teil den Hof auf Lebenszeit besitzen. Zeugen: Aus dem Kloster der Prior Hartmann, der Obleier Siegfried, der Cellerar Wernhard, der Kantor Heinrich und die Mönche Dietrich und Gernod, der Pfarrer zu Veitshöchheim (Hoecheim) Berthold sowie die Laien Friedrich von Krensheim (Crense), Richalm Beringer, Heinrich Quabel, Bruno Duhenach, der Sohn des Walpert Torso Albert, Alberich, Dietrich, der Schultheiß zu Geldersheim Gebhard, der Knecht des Klostercellerars Buteilin und viele andere. Aussteller: Abt des Klosters St. Stephan. Empfänger: Walpert Torso
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Der Abt des Klosters St. Stephan (sanctorum Petri et Pauli et sancti Stephani prothomartyris) in Würzburg beurkundet: Die Würzburger Bürgerin Liebesta besaß den Hof Herazi [in Würzburg], der dem Kloster St. Stephan zinspflichtig ist. Diesen Hof hat sie nun mit Hand und Halm vor dem Abt aufgegeben und für sich und ihre Erben auf alle ihnen daran zustehenden Rechte verzichtet. Gleichzeitig hat sie gebeten, den Hof dem Walpert Torso und seiner Ehefrau zu übertragen. Der Abt kommt dieser Bitte nach und übergibt den Hof an Walpert Torso und seine Ehefrau unter Vorbehalt des dem Kloster zu entrichtenden Zinses. Die Eheleute können den Hof an ihre leibliche Erben weitergeben. Ist die Ehe beim Tod eines Ehepartners kinderlos geblieben, dann kann der überlebende Teil den Hof auf Lebenszeit besitzen. Zeugen: Aus dem Kloster der Prior Hartmann, der Obleier Siegfried, der Cellerar Wernhard, der Kantor Heinrich und die Mönche Dietrich und Gernod, der Pfarrer zu Veitshöchheim (Hoecheim) Berthold sowie die Laien Friedrich von Krensheim (Crense), Richalm Beringer, Heinrich Quabel, Bruno Duhenach, der Sohn des Walpert Torso Albert, Alberich, Dietrich, der Schultheiß zu Geldersheim Gebhard, der Knecht des Klostercellerars Buteilin und viele andere. Aussteller: Abt des Klosters St. Stephan. Empfänger: Walpert Torso
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 57
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 46; Würzburger Urkunden 7748
Registratursignatur/AZ: 67 (16. Jh.); 100 (18. Jh.); H V (18. Jh.); anno 1240 / 3 (18. Jh.); F i x 16 (18. Jh.); L 2 D 2 N 75 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1240
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Kloster St. Stephan, Abt; an Pergamentstreifen anhängend, besch.
Überlieferung: Original
Literatur: Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 1, Nr. 252 S. 275 f.
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangabe (13. u. 18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Überlieferung: Original
Literatur: Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 1, Nr. 252 S. 275 f.
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangabe (13. u. 18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Friedrich, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Liebesta, Würzburg, Bürgerin
Torso, Walpert
Torso, Albert
Hartmut, Würzburg, Kloster St. Stephan, Prior
Sigeloch, Würzburg, Kloster St. Stephan, Obleier
Wernhard, Würzburg, Kloster St. Stephan, Cellerar
Heinrich, Würzburg, Kloster St. Stephan, Kantor
Dietrich, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Gernod, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Berthold, Veitshöchheim, Pfarrer
Krensheim, Friedrich von
Beringer, Richalm
Quabel, Heinrich
Duhenach, Bruno
Alberich
Dietrich
Gebhard, Geldersheim, Schultheiß
Buteilin, Würzburg, Kloster St. Stephan, Knecht des Cellerars
Friedrich II., Kaiser
Lobdeburg, Hermann von, Würzburg, Bischof
Henneberg, Poppo von, Würzburg, Burggraf
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Prior
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Obleier
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Cellerar
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Cellerar, Knecht
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Kantor
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Mönch
Würzburg, Bürger
Würzburg, Hof, Herazi
Würzburg, Bischof
Würzburg, Burggraf
Veitshöchheim (Lkr. Würzburg), Pfarrer
Geldersheim (Lkr. Schweinfurt), Schultheiß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.11.2031, 09:56 MEZ
Hierarchie
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