Aufenthalt, Handel und Wandel der Juden in Speyer: Verbot des Handels und Geldgeschäfts zwischen Juden Bürgern; Vorschriften für das Verhalten von Juden an Sonn- und Feiertagen; Judengeld, Herberge für auswärtige Juden. (gen. Juden: Gerstel und Moses von Neckarsteinach 1681).

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