Bierverkehrsgesetz, Aufrechterhaltung des bayerischen Reinheitsgebots, Süß-, Malz- und Nährbier
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Bayer. Brauerbund (Teil 2), BayHStA, Bayerischer Brauerbund (Teil 2) 1355
Bayer. Brauerbund (Teil 2) Bayerischer Brauerbund e.V. (Teil 2)
Bayerischer Brauerbund e.V. (Teil 2) >> Verbände >> Bayerischer Brauerbund II >> 3. Bierproduktion >> 3.1 Reinheitsgebot
1962
Darin: "Zum Reinheitsgebot bei Bier. Die Einstellung der Bevölkerung in Bayern". Ergebnisse einer Repräsentativ-Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (1962); Protokoll einer internen Sitzung des Wirtschaftsbeirates der Union am 7.2.1962 zum Thema: "Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Bier in Bayern"; Protokolle von zwei Sitzungen des Wirtschafts- und des Rechts- und Verfassungsausschusses über den Antrag des Gesetzes über den Verkehr mit Bier (1962)
Akten
Bierverkehrsgesetz
Reinheitsgebot
Süßbier
Malzbier
Nährbier
CSU, Wirtschaftsbeirat
Bayerischer Landtag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:30 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
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- 5 Abteilung V: Nachlässe und Sammlungen (Tektonik)
- 5.2 Verbandsschriftgut (Tektonik)
- 5.2.7 Internationale Zusammenarbeit, Landsmannschaften (Tektonik)
- Haus der Begegnung e.V. (Bestand)
- Verbände (Gliederung)
- Bayerischer Brauerbund II (Gliederung)
- 3. Bierproduktion (Gliederung)
- 3.1 Reinheitsgebot (Gliederung)