Der Abt des Benediktinerklosters Ochsenhausen [Lkr. Biberach] Michael [Rüssel] teilt dem Bischof von Augsburg, dessen Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten oder Offizial, dem Spitalmeister und den Pflegern des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], dem Rektor der Pfarrkirche St. Peter in Holzheim ("Holtzhain") [Lkr. Neu-Ulm], den Zehntpflichtigen im Sprengel dieser Pfarrkirche sowie allen betroffenen Personen Folgendes mit: Gemäß eines ihm von Papst Eugen IV. am 6. März 1444 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1642] erteilten Auftrags hat er die Schenkung der Zehntrechte in Holzheim an das Heiliggeistspital in Ulm durch Wilhelm vom Ems [Hohenems Kanton Vorarlberg/Österreich] untersucht. Da an dieser Schenkung rechtlich nichts auszusetzen ist, hat er kraft der ihm vom Papst verliehenen Vollmacht die Zehntrechte dem Spital und seinen Pflegern, den Ulmer Bürgern Eitel ("Ytal") Löw und Konrad Ott übertragen. Außerdem hat er im Detail festgelegt, was die Spitalpfleger dem jeweiligen Rektor der Pfarrkirche zu seinem Lebensunterhalt zu geben haben. Darüber hat er dann von dem öffentlichen Notar Andreas Hopff von Wimpfen ("de Valle Wimppinen.") [heute Bad Wimpfen/Lkr. Heilbronn] ein Notariatsinstrument ausfertigen lassen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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