Klage gegen die Verletzung der beiden Gerichts- und Schutzprivilegien Kaiser Friedrichs III. von 1475 für die Güter, Renten, Zinse, Gülten, Zehnten und Pachten des Kölner Domkapitels in den Herzogtümern Jülich, Berg und Geldern und in der Herrschaft Wassenberg. Der Appellat hat gegen dieses 1494 und 1521 bestätigte Privileg verstoßen, indem er das Domkapitel vor den weltlichen Gerichten zu Lövenich im Amt Kaster und Kirchherten verklagte und in streitige Güter eingewiesen wurde. Die 2. und 3. Instanz bestätigte dieses Urteil (am 7. Dez. 1590 und 18. März 1600). Ordentlicher Richter wäre der Offizial zu Köln gewesen. Hintergrund des Prozesses ist die Forderung des Appellaten nach Bezahlung rückständiger Pensionen aus den Jahren 1582 - 1587 von den appellantischen Gütern zu Lövenich (jährlich 90 Malter Roggen, 76 Malter Hafer und 1 Gulden current) und zu Kirchherten, namentlich Margarethenherten (jährlich 40 Malter Roggen und 40 Malter Hafer). Die Rentenansprüche leiten sich aus 3 Schuldverschreibungen des Domstifts von 1530 für Elisabeth, Witwe des Tilman zum Ochsen, Bürgerin zu Bonn, und Urgroßmutter der Appellatin Margaretha geb. Ochs, über 1500 Goldgulden, von 1530 für Dr. Jakob Ochs, Vater der Appellatin, über 1000 Goldgulden und von 1534 wiederum für Elisabeth zum Ochsen über 500 Goldgulden (zu den Verwandtschaftsbeziehungen vgl. I 42f.).