Hans Stilin (Stielin) von Notzingen, zu Kirchheim gef., weil er trotz zahlreicher Strafen und Ehrmahnungen des Schultheißen von Notzingen und des Obervogtes Hans Friedrich Thumb von Neuburg seine Ehefrau erneut mit Schlägen ganz übel behandelt und außerdem ihr Vermögen durch verschwenderische Ausgaben geschmälert hatte, so dass sie nicht mehr länger bei ihm bleiben konnte und die Obrigkeit ihn gefangen nehmen musste, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er seine Frau künftig mit aller Liebe und Freundschaft behandelt, dass er sein Hab und Gut weder versetzt, verkauft noch vertauscht, außer mit Erlaubnis der Ober- und Untervögte sowie des Bürgermeisters und des Gerichts zu Kirchheim, dass er ferner das Vermögen seiner Frau, das sie ihm in die Ehe gebracht hat, künftig achtet und schützt, verpflichtet sich dies alles zu halten, und schwört U.