Graf Eberhard V. von Württemberg verleiht Heinrich Ferber, Bürger zu Leonberg, die dortige Walkmühle als ein Erblehen gegen einen jährlich auf Martini (11. November) in die Kellerei zu Leonberg zu zahlenden Zins von 12 Pfund Heller. Graf Eberhard verspricht, das Bauholz zu Instandsetzungen zu geben und beiführen zu lassen, ebenso das Beiführen der Schleifsteine. Stadt und Amt Leonberg sind in diese Walkmühle gebannt. Zur Sicherheit gibt der Beständer 20 Pfund Heller als "Haft und Urstatt", wofür ein Gut gekauft wurde, das mit der Mühle verbunden bleiben soll. Beim Heimfall des Lehens oder bei Zahlungsunfähigkeit des Beständers fällt die "Urstatt" dem Grafen zu. Die Walkmühle mit Zubehör ist von Steuern, Schatzung und Frondienst befreit.