Markgraf Philipp II. von Baden-Baden legt die zwischen dem Kloster Lichtenthal und der Stadt Baden(-Baden) bestehenden Streitigkeiten wegen des Marktbesuchs, des Tor- und Weggelds, der Beholzigung, des Eckerichrechts, der Fischerei in der Oos und ihren Nebenbächen, des Weinschanks auf dem Hanhof und der Ausbeutung des Hochwalds bei.