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Heinrich von Metzradt auf Pließkowitz, Verwalter des Oberamts und Landesältester des Kreises Bautzen, beurkundet, dass Wolf Christoph von Teschen, für den nach dem Tod seines Vaters Hans von Teschen auf Spittwitz der Vormund Siegmund von Teschen auf Oberdorf und Reichenbach die Lehen gemutet, nach erlangter Mündigkeit selbst um Belehnung mit seinem Rittergut Spittwitz mit Zubehör und Verpflichtungen, darunter die jährliche Rente und den Zehnten auf das Schloss Bautzen und an das Kloster Marienstern, nachgesucht habe. Er belehnt ihn damit als Mannlehn im Namen des Kurfürsten von Sachsen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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