Leonhard Volmar, B. zu Göppingen, gef. zu Schorndorf, weil er Enten geschossen, den jungen Wasserhühnern im Schlossgraben zu Göppingen mit "gärnlin" nachgestellt, und oberhalb der Stadt bei dem Wasser seiner Schwester Angeln in die Fils gelegt hatte, außerdem noch weiterer kleiner Jagdfrevel verdächtig war, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde der Strafe überhoben und freigelassen, schwört U. und verspricht unter Eid, künftig alles Waidwerk zu unterlassen und seine Gefängnis- und andere Kosten selbst zu zahlen. Er soll ferner für den Fall, dass er selbst begangene Jagdfrevel vorsätzlich verschwiegen oder ihm bekannte Wilderer nicht angezeigt hätte, der Landesherrschaft mit 100 fl verfallen sein. Bürgen (100 fl): Jakob Volmer, B. zu Göppingen, und Hans Thanne, Wirt zu Plüderhausen (Bruder bzw. Vetter).