Akten des Landgrafen Philipp: Abkommen der kurpfälzischen, kurtrierischen und hessischen Räte in Regensburg. Instruktionen für Jakob v. Taubenheim, Adolf Rau v. Holzhausen und Kanzler Feige. Briefwechsel mit Feige und den Kurfürsten von Mainz und von der Pfalz. Abschriften der Oberweseler Einungsurkunden (Abschriften des Hauptvertrags und des Nebenvertrags im Samtarchive IV 92,1 und 2. Ausfertigung des Nebenvertrags ebenda IV 90,4. S. auch Kopialbuch N fol. 68 und 83.)
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Akten des Landgrafen Philipp: Abkommen der kurpfälzischen, kurtrierischen und hessischen Räte in Regensburg. Instruktionen für Jakob v. Taubenheim, Adolf Rau v. Holzhausen und Kanzler Feige. Briefwechsel mit Feige und den Kurfürsten von Mainz und von der Pfalz. Abschriften der Oberweseler Einungsurkunden (Abschriften des Hauptvertrags und des Nebenvertrags im Samtarchive IV 92,1 und 2. Ausfertigung des Nebenvertrags ebenda IV 90,4. S. auch Kopialbuch N fol. 68 und 83.)
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3 Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen
Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen >> 2 Allgemeine Abteilung >> 2.10 Reichstag 1532 bis Städtetag 1534
Juni - Dezember 1532
Enthält: 1532 Juni. Abkommen zwischen dem kurpfälzischen Hofmeister Ludwig v. Fleckenstein, Dietrich v. Stein und Kanzler Feige wegen Ansetzung eines Tages nach Oberwesel und Autschub einer Erstreckung des Schwäbischen Bundes. Werbung Taubenheims bei Kurmainz und Kurpfalz wegen der Rheinischen Einung
Enthält: August. Werbung des Kanzlers Johann Feige bei Kurpfalz, Kurtrier und Kurmainz wegen der Rheinischen Einung. Versuch, Hermann v. Oldershausen für den hessischen Dienst zu gewinnen. Reise Feiges über Corbach und Marburg nach Oberwesel. Sendung Siegmunds v. Boineburg zu den Braunschweiger Verhandlungen. Schweinfurter und Nürnberger Abschiede
Enthält: September - Dezember. Zusammenkunft in Oberwesel, persönliche Anwesenheit der Fürsten. Vollmacht für Adolf Rau v. Holzhausen und den Kanzler Feige zum Oberweseler Tag. Abschluß der Rheinischen Einung (8. November) zwischen Kurmainz, Kurtrier, Kurpfalz, Würzburg und Hessen auf zwanzig Jahre zum gegenseitigen Schutz. Ausnahme einer Anzahl Fürsten. Nebenabkommen zwischen Mainz, Pfalz, Würzburg und Hessen daß keiner ohne Wissen und Willen der anderen Vertragschließenden den Schwäbischen Bund erneuern wolle. Anknüpfung von Verhandlungen mit Würzburg, Köln, Bamberg und dem Pfalzgrafen Ott Heinrich wegen Aufnahme in die Einung. Religions- und Wahlsache. Türkenhilfe. Nachbarliche Irrungen zwischen Kurmainz und Hessen. Besiegelung der Verträge. Annäherung an Köln. Geheime Sendung Johann Nordecks an den Markgrafen Georg von Brandenburg wegen dessen Aufnahme in die Einung. Absicht oberländischer Städte, aus dem Schwäbischen Bund auszutreten. Ablehnung der Rheinischen Einung durch Würzburg.
Enthält: August. Werbung des Kanzlers Johann Feige bei Kurpfalz, Kurtrier und Kurmainz wegen der Rheinischen Einung. Versuch, Hermann v. Oldershausen für den hessischen Dienst zu gewinnen. Reise Feiges über Corbach und Marburg nach Oberwesel. Sendung Siegmunds v. Boineburg zu den Braunschweiger Verhandlungen. Schweinfurter und Nürnberger Abschiede
Enthält: September - Dezember. Zusammenkunft in Oberwesel, persönliche Anwesenheit der Fürsten. Vollmacht für Adolf Rau v. Holzhausen und den Kanzler Feige zum Oberweseler Tag. Abschluß der Rheinischen Einung (8. November) zwischen Kurmainz, Kurtrier, Kurpfalz, Würzburg und Hessen auf zwanzig Jahre zum gegenseitigen Schutz. Ausnahme einer Anzahl Fürsten. Nebenabkommen zwischen Mainz, Pfalz, Würzburg und Hessen daß keiner ohne Wissen und Willen der anderen Vertragschließenden den Schwäbischen Bund erneuern wolle. Anknüpfung von Verhandlungen mit Würzburg, Köln, Bamberg und dem Pfalzgrafen Ott Heinrich wegen Aufnahme in die Einung. Religions- und Wahlsache. Türkenhilfe. Nachbarliche Irrungen zwischen Kurmainz und Hessen. Besiegelung der Verträge. Annäherung an Köln. Geheime Sendung Johann Nordecks an den Markgrafen Georg von Brandenburg wegen dessen Aufnahme in die Einung. Absicht oberländischer Städte, aus dem Schwäbischen Bund auszutreten. Ablehnung der Rheinischen Einung durch Würzburg.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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