Der Konstanzer Bischof Burkhard [von Randegg] bestätigt auf Bitte des Kemptener Bürgers Heinrich Beltzinger sowie der Ulmer Bürger Wolfgang Büchlinger und Elisabeth Beltzinger als nächsten Erben des verstorbenen Johann Beltzinger die aufgrund von dessen testamentarischen Verfügungen erfolgte Stiftung einer ewigen Messe für einen ständigen Kaplan sowie mehrerer Jahrtage im Ulmer Münster. Die Stiftung erfolgte mit Zustimmung des Ulmer Pfarrers Jodokus Klammer.
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Der Konstanzer Bischof Burkhard [von Randegg] bestätigt auf Bitte des Kemptener Bürgers Heinrich Beltzinger sowie der Ulmer Bürger Wolfgang Büchlinger und Elisabeth Beltzinger als nächsten Erben des verstorbenen Johann Beltzinger die aufgrund von dessen testamentarischen Verfügungen erfolgte Stiftung einer ewigen Messe für einen ständigen Kaplan sowie mehrerer Jahrtage im Ulmer Münster. Die Stiftung erfolgte mit Zustimmung des Ulmer Pfarrers Jodokus Klammer.
A Urk., 2172
1051
A Urk. A Urkunden
A Urkunden
1466 April 4.
Archivale
Sprache: Lat.
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Bischof Burkhard von Konstanz
Siegler: Bischof Burkhard von Konstanz
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich an Pergamentstreifen anhängend; verloren
Anmerkungen: Die Urkunde war ursprünglich als Affix an der Stiftungsurkunde vom 27. März 1466 (A Urk. lfd. Nr. 2170) befestigt.
Dem Schreiber der Bestätigungsurkunde ist ein Fehler in der Datumszeile unterlaufen. Vermutlich hat er bei der Jahresangabe "anno millesimo quadringentesimo sexagesimo" "sexto" vergessen. Burkhard von Randegg war der Nachfolger des 1462 verstorbenen Bischofs Heinrich von Hewen. Auch die Indiktion würde zum Jahr 1466 passen, während das Jahr 1460 zur 8. Indiktion gehörte.
Bemerkungen: Regest: Bazing/Veesenmeyer, Urkunden Pfarrkirche, S. 86, Nr. 200 [zu 1460 April 4]
Datum in aula nostra Constan., 146[6], quarta die mensis aprilis, indictione quartadecima.
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Bischof Burkhard von Konstanz
Siegler: Bischof Burkhard von Konstanz
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich an Pergamentstreifen anhängend; verloren
Anmerkungen: Die Urkunde war ursprünglich als Affix an der Stiftungsurkunde vom 27. März 1466 (A Urk. lfd. Nr. 2170) befestigt.
Dem Schreiber der Bestätigungsurkunde ist ein Fehler in der Datumszeile unterlaufen. Vermutlich hat er bei der Jahresangabe "anno millesimo quadringentesimo sexagesimo" "sexto" vergessen. Burkhard von Randegg war der Nachfolger des 1462 verstorbenen Bischofs Heinrich von Hewen. Auch die Indiktion würde zum Jahr 1466 passen, während das Jahr 1460 zur 8. Indiktion gehörte.
Bemerkungen: Regest: Bazing/Veesenmeyer, Urkunden Pfarrkirche, S. 86, Nr. 200 [zu 1460 April 4]
Datum in aula nostra Constan., 146[6], quarta die mensis aprilis, indictione quartadecima.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
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