Friedrich August [I.], König von Polen, Kurfürst von Sachsen, genehmigt in "obhabender Administration" und Obervormundschaft Moritz Wilhelms, Herzogs von Sachsen-Merseburg, Markgrafen der Niederlausitz, der Stadt Luckau die Aufnahme eines Darlehns von 1.500 Talern von dem Hospital zu "L. zu Reluirung des dem verstorbenen Oberambts - und Consistorialrathe . Gregor Crusius vermöge eines am 1. Septembr. 1668 getroffenen Contracts wiederkäuflich überlassenen halben Antheils des Guthes Gehren". "Datum Lübben am 18. Augusti 1700."