Eingesessene zu Oppendorf und Oppenwehe . / . Interessenten des Horster Bruchs aus den Ämtern Lemförde und Diepholz: Einbeziehung des Oppenweher Fledder in die im Vertrag von 1735 festgelegten Huderechte Heranziehung der Untertanen zu den Steuerlasten aufgrund ihrer Nutzungsrechte (insbesondere Thane aus Wehdem), beabsichtigte Teilung des Fledder

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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