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Der Knappe Hermann von der Malsburg und seine Ehefrau Drudeke erklären, dem Warburger Bürger Hermann Lovelmans und dessen Ehefrau Wyndele 37 rheinische Gulden zu nächstem Mittwinter (25. Dezember) schuldig zu sein oder Einritt halten zu wollen, wenn sie darum gemahnt werden, wie die entsprechende Urkunde ausweist. Die Schuldner haben Lovelmans dafür drei Urkunden als Sicherheit ausgehändigt, und zwar zwei Schuldurkunden, von denen die eine auf 20 Gulden lautet, die Johann von Brobeck ihnen zu zahlen hat, die andere eine Schuld von 16 Gulden betrifft, die Ernst von Siddessen ihnen schuldig ist. Die dritte Urkunde ist eine Schadlosurkunde, mit der Hans von Stockhausen Johann von Brobeck schadlos zu halten zusichert. Der Aussteller kündigt sein Siegel an und benennt die Warburger Bürger Henneke Regenhardes und Bertold Krothen als Zeugen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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