Staatliches Schulamt Höchstadt a.d. Aisch (Bestand)
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Staatliches Schulamt Höchstadt a.d. Aisch
Staatsarchiv Bamberg (Archivtektonik) >> Beständektonik des Staatsarchivs Bamberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 4.) Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst >> Schulaufsicht >> Bezirksschulbehörden (1922-1938) / Bezirksschulämter (ab 1938) / Schulämter >> Staatliches Schulamt Höchstadt a.d. Aisch
1920-1970
Vorwort: Das Staatliche Schulamt im Landkreis Höchstadt a.d. Aisch ist Aufsichtsbehörde für Volks- und Sonderschulen. Die Tätigkeit des Schulamts besteht im wesentlich aus der Fachaufsicht über die Schulen, der Dienstaufsicht über die staatlichen Lehrkräfte, deren Beratung und Beurteilung, Aufgaben der Lehrerfortbildung, der Abnahme der Zweiten Lehramtsprüfung, der Beratung und Begleitung der Schulen im Evaluations- und Schulentwicklungsprozess, allgemein Schüler- und Elternangelegenheiten sowie aus der Zusammenarbeit mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) bzw. die Überweisung an Förderschulen. Die staatliche Tätigkeit geht weit zurück. Die Beteiligung Geistlicher an der Schulaufsicht (siehe Distrikts- und Lokalschulinspektionen) wurde in Folge der Revolution von 1918 beseitigt. Das Schulaufsichtsgesetz von 1922 führte Bezirks- bzw. Stadtschulbehörden (für unmittelbare Städte) ein, die als kollegiale Behörden aus dem Bezirksamtmann (1. Bürgermeister) und dem Bezirksschulrat bestanden. Das Schulaufsichtsgesetz von 1938 änderte daran nur wenig; die Behörde hieß nun Bezirksschulamt. Regelschule war nun allerdings die Gemeinschaftsschule und nicht mehr die Bekenntnisschule, was jedoch 1946 durch die Bayerische Verfassung wieder rückgängig gemacht wurde. Gemäß der Umbenennung der Bezirksämter in Landratsämter wurde aus dem Bezirksschulamt Höchstadt a.d. Aisch nun das Staatliche Schulamt für den Landkreis Höchstadt a.d. Aisch. Mit der Landkreisreform zum 1. Juli 1972 wurde dieses - wie der gesamte Landkreis - aufgelöst. Zuständig waren nun, je nach neuer örtlicher Zuordnung, die neuen Landratsämter (Erlangen-Höchstadt; Bamberg, ...). Der kleine Bestand resultiert aus einer 2022 erfolgten Abgabe des Staatsarchivs Nürnberg, welches die Akten wiederum vom Stadtarchiv Erlangen erhalten hatte. Enthalten sind bisher lediglich Lehrerpersonalakten aus dem Zeitraum 1920-1970. Zu beachten ist, dass aufgrund Personenbezogenheit manche der Akten noch Schutz- bzw. Sperrfristen unterliegen. 2.12.2022 Dr. Klaus Rupprecht
Staatliches Schulamt Höchstadt a.d. Aisch
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Bestand
Akten
ger
Findbuchausdruck; provenienzanalysiert und abschließend formiert; in der Datenbank erfasst; ACTApro Benutzung: nein; EAD-Onlinefindmittel: nein; vereinzelte Schutz- oder Sperrfristen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 07:28 MESZ
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