Hintergrund des Prozesses sind die Schuldforderungen des Adrian Soupet von 219 holländischen Gulden, 8 Stübern und des David von Hattum von insgesamt 2120 holländischen Gulden. Die 1. Instanz verurteilte die Witwe des Johann Henrich von Gürtzgen am 23. Jan. 1686 zur Zahlung der Schulden samt Zinsen innerhalb von vier Wochen unter Androhung der Pfändung ihrer Erbgüter. Sie könne allerdings Regreßansprüche an Johann Werner von Gürtzgen, ihren Miterben, stellen. Die 2. Instanz bestätigte am 26. Aug. 1687 das Urteil. Die Appellantin erhebt vor allem Einrede gegen ihre Verpflichtung, die 2120 holländischen Gulden erstatten zu müssen, da diese Schulden von ihrem Gatten während dessen erster Ehe mit Anna Ursula von Quadt (gest. 1675) gemacht worden seien.
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Hintergrund des Prozesses sind die Schuldforderungen des Adrian Soupet von 219 holländischen Gulden, 8 Stübern und des David von Hattum von insgesamt 2120 holländischen Gulden. Die 1. Instanz verurteilte die Witwe des Johann Henrich von Gürtzgen am 23. Jan. 1686 zur Zahlung der Schulden samt Zinsen innerhalb von vier Wochen unter Androhung der Pfändung ihrer Erbgüter. Sie könne allerdings Regreßansprüche an Johann Werner von Gürtzgen, ihren Miterben, stellen. Die 2. Instanz bestätigte am 26. Aug. 1687 das Urteil. Die Appellantin erhebt vor allem Einrede gegen ihre Verpflichtung, die 2120 holländischen Gulden erstatten zu müssen, da diese Schulden von ihrem Gatten während dessen erster Ehe mit Anna Ursula von Quadt (gest. 1675) gemacht worden seien.
AA 0627, 2186 - G 953/3106
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1688 (1686 - 1688)
Enthaeltvermerke: Kläger: Ida Elisabeth von Isselstein (Istelstein), Witwe des Obristleutnants Johann Henrich von Gürtzgen, zu Leuchtenberg (Düsseldorf-Lohausen), (Bekl.) Beklagter: Adrian Soupet bzw. dessen Witwe Johanna van Dam und Konsorten: David von Hattum, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1688 - Subst.: Dr. Ziegler Prokuratoren (Bekl.): Dr. Friedrich Henrich von Gülich 1688 - Subst.: Dr. G. A. Mueg Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hauptgericht (Richter und Schöffen) zu Kreuzberg (1686) - 2. Jül.-berg. Kanzlei (Räte) zu Düsseldorf (1687) - 3. RKG 1688 (1686 - 1688) Beschreibung: 1 cm, 23 Bl., zu Ordnungszwecken gelöst; Prot. ohne Eintragungen, 10 Aktenstücke prod. 14. Mai und 21. Juni 1688. Lit.: Kurt Niederau, Zur Geschichte des Bergischen Adels. Die von Kalkum genannt von Leuchtmar, in: ZBGV Bd. 82 (1973) S. 50ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:44 MESZ