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Die Brüder Hartmut und Friedrich (Fritz) von Hutten bekunden,
dass Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, Dekan Martin und der Konvent
von Fulda s...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1384 August 15
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo CCC° LXXX quarto in die assumpcionis beate Marie virginis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Hartmut und Friedrich (Fritz) von Hutten bekunden, dass Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, Dekan Martin und der Konvent von Fulda sie als Erbburgmänner auf Saaleck angenommen haben und ihnen gegen ihren Vater Konrad auf eigene Gefahr und Kosten zu ihren Rechten zu verhelfen versprochen haben. Dafür haben die Brüder Abt Friedrich und dem Kloster einen Treueid geleistet. Sie wollen den Abt gegen den Bischof von Würzburg [Gerhard von Schwarzburg], sein Bistum, seine Helfer und ihren Vater auf eigene Kosten und Gefahr unterstützen. Sie nehmen ihre Verwandten (unser oheym mage swegir) davon aus. Bei Dienstleistung für den Abt werden sie wie andere Dienstmänner des Abtes behandelt und erhalten Kost und Schadensersatz. Gemachte Beute wird zu gleichen Teilen geteilt. Einen Vertrag der Abtspartei mit dem Bischof von Würzburg wollen sie halten. Die Abtspartei soll einen nach dem Krieg abgeschlossenen Vertrag der Brüder mit ihrem Vater halten, es sei denn, sie leisteten den Brüdern gerade militärische Hilfe. Bei einem Friedensschluss des Abtes mit dem Bischof soll der Abt sie in den Vertrag aufnehmen und möglichst mit ihrem Vater aussöhnen. Sollte diese Vermittlung scheitern, soll der Abt einen seiner Hauptleute oder Diener zur Vermittlung anhalten. Sollten die Brüder sich mit ihrem Vater nach Recht oder gütlich einigen, sollen der Abt, Karl von Bibra, Eberhard und Gottschalk von Buchenau, Hartmut Fuchs von Dornheim, der Onkel der Aussteller, Ritter Friedrich von Hutten, Ludwig von Hutten, Vetter der Aussteller, oder ihre Mehrheit ihr Urteil abgeben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hartmut von Hutten, Friedrich von Hutten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.