Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Meister Thomas Dornberg von Memmingen (Thornberg von Memmyngen), Doktor, treuer Dienste wegen in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, Thomas wie seine andere Räte zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihm der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder seinen Hofrichtern und Räten genügt. Kurfürst Friedrich ersucht alle und befiehlt seinen Amtleuten, Dienern und Untertanen, dass sie Thomas auf sein Ersuchen hin schützen und schirmen. Der Schirm soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder Meister Thomas' gelten.