Patentkommission der Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Oberbehörden, zentrale Einrichtungen
1848-1877 (Vorakten ab 1841)
Überlieferungsgeschichte
Art. 31 der württ. Verfassung von 1819 regelte das Patentwesen grundlegend: Die Regierung konnte auf nützliche Erfindungen ein Patent bis zur Dauer von 10 Jahren bewilligen. Die Erteilung von Patenten oblag dem Ministerium des Innern, die Begutachtung der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins. Mit der Errichtung der Zentralstelle für Handel und Gewerbe 1848 gingen die Patentsachen an die Patentkommission dieser Zentralstelle über. Ihr oblagen nun die Begutachtung der Patentgesuche und der Patentstreitigkeiten. Mit dem Reichspatentgesetz vom 25. Mai 1877 gingen die Befugnisse auf dem Gebiet des Patentwesens an das Reichspatentamt über.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält wenige Generalia, v.a. Protokolle, Übersichten und statistische Erhebungen über erteilte Patente. Die sich anschließenden Patentakten sind nach den Jahren der Patenterteilung, innerhalb der Jahrgänge nach Alphabet geordnet. Gut zwei Dutzend Patentakten erwuchsen bei der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (1841-1847).
Bestandsgeschichte: Bis zum Übergang des Patentwesens auf das Deutsche Reich (Patentgesetz vom 25. 5. 1877) wurde diese Aufgabe in Württemberg von der Patentkommission der Zentralstelle für Gewerbe und Handel wahrgenommen; zuvor war die Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins zuständig, von der die Vorakten stammen. Der Bestand kam 1939 vom Reichspatentamt ein. Er enthält, außer den Protokollen der Kommission 1848-1877 und allgemeinen Akten, 2361 Erfinderpatente von In- und Ausländern ab 1841.
Nachtrag: Der Bestand wurde in den Jahren 2021-2023 im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts vollständig digitalisiert. Aus bestandserhalterischen Gründen wurden in diesem Zusammenhang 19 Pläne aus ihren Akten entfernt und als eigene Einheiten (Nr 1-14) neu formiert. Die Bezüge zu den ursprünglichen Akten wurden jeweils in den Erschließungsinformationen vermerkt Die Digitalisate können frei abgerufen werden, eine Vorlage der Originale im Leseaal erfolgt nur noch in Ausnahmefällen. Ludwigsburg, August 2023 Dr. Andreas Weber
Art. 31 der württ. Verfassung von 1819 regelte das Patentwesen grundlegend: Die Regierung konnte auf nützliche Erfindungen ein Patent bis zur Dauer von 10 Jahren bewilligen. Die Erteilung von Patenten oblag dem Ministerium des Innern, die Begutachtung der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins. Mit der Errichtung der Zentralstelle für Handel und Gewerbe 1848 gingen die Patentsachen an die Patentkommission dieser Zentralstelle über. Ihr oblagen nun die Begutachtung der Patentgesuche und der Patentstreitigkeiten. Mit dem Reichspatentgesetz vom 25. Mai 1877 gingen die Befugnisse auf dem Gebiet des Patentwesens an das Reichspatentamt über.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält wenige Generalia, v.a. Protokolle, Übersichten und statistische Erhebungen über erteilte Patente. Die sich anschließenden Patentakten sind nach den Jahren der Patenterteilung, innerhalb der Jahrgänge nach Alphabet geordnet. Gut zwei Dutzend Patentakten erwuchsen bei der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (1841-1847).
Bestandsgeschichte: Bis zum Übergang des Patentwesens auf das Deutsche Reich (Patentgesetz vom 25. 5. 1877) wurde diese Aufgabe in Württemberg von der Patentkommission der Zentralstelle für Gewerbe und Handel wahrgenommen; zuvor war die Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins zuständig, von der die Vorakten stammen. Der Bestand kam 1939 vom Reichspatentamt ein. Er enthält, außer den Protokollen der Kommission 1848-1877 und allgemeinen Akten, 2361 Erfinderpatente von In- und Ausländern ab 1841.
Nachtrag: Der Bestand wurde in den Jahren 2021-2023 im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts vollständig digitalisiert. Aus bestandserhalterischen Gründen wurden in diesem Zusammenhang 19 Pläne aus ihren Akten entfernt und als eigene Einheiten (Nr 1-14) neu formiert. Die Bezüge zu den ursprünglichen Akten wurden jeweils in den Erschließungsinformationen vermerkt Die Digitalisate können frei abgerufen werden, eine Vorlage der Originale im Leseaal erfolgt nur noch in Ausnahmefällen. Ludwigsburg, August 2023 Dr. Andreas Weber
2375 Büschel und 14 Nummern (17,3 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ