Perhtold der Wognär von Ebling(1) einigt sich zusammen mit seiner Hausfrau Elspet mit seinen geistlichen Brüdern Vlreich zu Obernaltach(2) und Chunrad zu Windberg in folgender Erbfrage: Die Schwester Englein der drei Brüder hat bei ihrem Tod das freie Eigen zu Ebling(1) den zwei geistlichen Brüdern vermacht, damit sie darüber nach ihrem Gutdünken zum Heile ihrer und der Vorfahren Seele verfügten könnten, wogegen der Bruder Perhtold Einspruch erhob. Die Einigung kam nach Vorschlag der Schiedsleute durch eine Zahlung von fünf Pfund Regensburger Pfennig an den Kläger zustande. Schiedsleute: Lorentz (Richter und Bürger zu Stra{e}bing(3)), Vlreich der Lamp, Hainreich der Härinch, Chunrad der Haselpechk. Zeugen: Vlreich, Siechmeister von Obernaltach(2), Wilhalm der Zona{e}r zu Strvbing(3), Hainreich der Hochenperger, Andre von Furt(4). S: Lorentz, Richter und Bürger zu Straubing(3).
Vollständigen Titel anzeigen
Perhtold der Wognär von Ebling(1) einigt sich zusammen mit seiner Hausfrau Elspet mit seinen geistlichen Brüdern Vlreich zu Obernaltach(2) und Chunrad zu Windberg in folgender Erbfrage: Die Schwester Englein der drei Brüder hat bei ihrem Tod das freie Eigen zu Ebling(1) den zwei geistlichen Brüdern vermacht, damit sie darüber nach ihrem Gutdünken zum Heile ihrer und der Vorfahren Seele verfügten könnten, wogegen der Bruder Perhtold Einspruch erhob. Die Einigung kam nach Vorschlag der Schiedsleute durch eine Zahlung von fünf Pfund Regensburger Pfennig an den Kläger zustande. Schiedsleute: Lorentz (Richter und Bürger zu Stra{e}bing(3)), Vlreich der Lamp, Hainreich der Härinch, Chunrad der Haselpechk. Zeugen: Vlreich, Siechmeister von Obernaltach(2), Wilhalm der Zona{e}r zu Strvbing(3), Hainreich der Hochenperger, Andre von Furt(4). S: Lorentz, Richter und Bürger zu Straubing(3).
Kloster Windberg Urkunden, BayHStA, Kloster Windberg Urkunden 96/1
36 0
Kloster Windberg Urkunden
Kloster Windberg Urkunden >> 1251-1400
1344 September 8
Fußnoten:
1) Ober- und Unteröbling (Gde. Ittling, LK Straubing)
2) Oberalteich (LK Bogen)
3) Straubing
4) Furth (Gde. Oberaltaich, LK Bogen)
1) Ober- und Unteröbling (Gde. Ittling, LK Straubing)
2) Oberalteich (LK Bogen)
3) Straubing
4) Furth (Gde. Oberaltaich, LK Bogen)
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Siegel fehlt
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Vermerke: RV: feodi in Ebling(1) (15. Jh.)
Originaldatierung: Daz ist geschehen an unserer fraw{e}ntag als si geporn wort.
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1344
Monat: 9
Tag: 8
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Vermerke: RV: feodi in Ebling(1) (15. Jh.)
Originaldatierung: Daz ist geschehen an unserer fraw{e}ntag als si geporn wort.
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1344
Monat: 9
Tag: 8
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:31 MESZ