Christoph von Ow beurkundet, dass er von dem edlen und festen Gall Schütz von Eutingertal, derzeit Statthalter der Herrschaft Hohenberg, den Sitz und das Schloss Eutingertal mit allen seinen ein- und zugehörigen Stücken und Gütern mit einem ihm übergebenen Kaufbrief erworben hat. Wenn der Aussteller oder seine Erben das Schloss und den Sitz Eutingertal mit seinen zugehörigen Stücken und Gütern und Rechten und Gerechtigkeiten in fremde Hände geben werden, die keine ehelich geborenen Nachkommen des Ausstellers oder seiner Brüder sein werden, können Gall Schütz von Eutingertal, seine Erben oder jeder Schütz von Eutingertal ein Verkaufsrecht nützen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...