EB Siegfried II. bekundet, daß er, nachdem das Amt der Pförtners in der Kirche bisher von einem der Brüder fehlerhaft versehen wurde, mit Einwilligung des Probstes diesem die Einkünfte des Pförtneramts unter der Bedingung übergeben hat, aus diesen das Amt durch einen anderen versehen zu lassen.