Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den gütlichen Schied seiner Räte in der Streitsache zwischen den zu den pfalzgräflichen Bezirken gehörigen Kesslern einerseits und Ulrich Kessler zu Weißenburg andererseits, der entgegen den Freiheiten des Kesslerhandwerks dieses unvereidigt zu Stadt und Land ausübe. Auf die Verschleppung und Gefangennahme des Ulrichs nach Kleeberg durch die Kessler, hatte der Weißenburger Rat den Jakob Kessler zu Weißenburg festgenommen und diese aufgefordert, den Ulrich als ihren Bürger freizulassen. Beide Seiten haben nach Heidelberg appelliert, wo die Kessler ihre von Kaisern, Königen sowie den Vorfahren des Pfalzgrafen bestätigten Freiheiten präsentieren, während Ulrich Kessler seine zu Neustadt, Landau und in seiner Werkstatt getätigten Geschäfte als diese nicht berührend verteidigt. Die pfalzgräflichen Räte entscheiden, dass beide Seiten ihre Gefangenen freilassen und ihre Kosten selbst zu tragen haben. Fortan soll weder Ulrich Kessler noch sonst ein Kessler zu Weißenburg Kessel, Pfannen oder andere Geräte herstellen und verkaufen dürfen, wenn er nicht den Kesslern eidlich verbunden ist. Da die vielfach erwiesene Obrigkeit des Pfalzgrafen über die Kessler durch Ulrich berührt wurde, soll dieser zur Strafe zwei Kochkessel zu acht Pfund an die pfalzgräfliche Küche zu Heidelberg überantworten. Zwei gleichlautende Urkunden werden ausgestellt.